Kostenerstattung

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen die Kostenerstattung für die osteopathischen Behandlungen zu einem großen Teil. Ich gebe Ihnen gerne telefonisch ((02 02) 3 17 11 99) zu den Einzelheiten Auskunft. Sie sollten sich auch direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren.

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) und die privaten Zusatzversicherungen (pZV) übernehmen die Kosten der Osteopathie-Behandlungen in der Regel ebenfalls. Die Höhe ist von dem Tarif abhängig, den Sie mit Ihrer privaten Kasse vereinbart haben. Auch hier sollten Sie wegen Details mit Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung sprechen.

Die Bundesbeihilfe (BBH) für Beamte und die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erstatten die Kosten der Behandlungen nach den Sätzen der Bundesbeihilfe, die in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zu finden sind. Genaues erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung.