Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich,
ggf. aber durch eine private Zusatzversicherung.
Sprechen Sie am besten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, wird Abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen Ihr Eigenanteil pro Behandlung ausfallen.